4 treffe, sondern, dass er dreifach in krasser Weise grundlegendsten Sicherheitsvorschriften zuwider gehandelt habe. Er habe etwa die 5 m hohe Leiter auf den obersten drei Streben/Stufen betreten. Jeder Laie wisse, dass man das nicht dürfe. Die im Urteil des Bundesgerichts 6B_1016/2017 erörterte Pflicht des Arbeitgebers, die angeordneten Vorsichtsmassnahmen zu überprüfen und nötigenfalls durchzusetzen, müsse dort ihre Grenze haben, wo wider jeden gesunden Menschenverstand gehandelt werde.