Ob die für die betreffende Baustelle verantwortlichen Unternehmungen die massgebenden Bestimmungen eingehalten hätten und den sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten nachgekommen seien, sei völlig unklar, weil dies nicht untersucht worden sei. Es gehe nicht an, die Verantwortung für den Unfall mit Hinweis auf den Fachbericht der Fachstelle VU+P Umweltkriminalität und Arbeitssicherheit ausschliesslich auf den Verstorbenen abzuwälzen und dabei diejenigen Normen, die von der Arbeitgeberin resp. von den anderen für die Baustelle zuständigen Personen zu befolgen seien, gänzlich ausser Acht zu lassen.