Die mit Verfügung vom 13. August 2018 rechtskräftig abgewiesenen Beweisanträge der Beschwerdeführerin würden teilweise darauf abzielen, allfällige Versäumnisse der Unternehmung betreffend Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit abzuklären. Solche würden indes, wenn sie denn überhaupt vorgelegen hätten, durch die Kausalität zwischen dem krassen Selbstverschulden des seit 30 Jahren im Gewächshausbau erfahre-