Am 13. August 2018 hiess die Staatsanwaltschaft den Beweisantrag Ziff. 6 gut und erkannte die eingereichten Fotos zu den Akten. Die weiteren Beweisanträge wurden abgewiesen. Mit Verfügung vom 11. September 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren betreffend aussergewöhnlichen Todesfall erneut ein. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 24. September 2018 Beschwerde. Sie beantragte das Folgende: 1. Die Einstellungsverfügung vom 11. September 2018 sei aufzuheben.