Die SUVA-Akten der E.________(Unternehmung) sowie die SUVA-Akten des Verstorbenen seien beizuziehen und zu den amtlichen Akten zu erkennen. 4. Die E.________(Unternehmung) sei anzuweisen, das interne Konzept zum Thema Arbeitssicherheit sowie Nachweise betreffend Schulungsdurchführung der internen Arbeitssicherheit oder Nachweise betreffend Absolvierung von externen Kursen in Bezug auf die Arbeitssicherheit einzureichen. 5. Es seien die Vorschriften der SUVA zum Thema Arbeitssicherheit beizuziehen und zu den amtlichen Akten zu erkennen. 6. Die beiliegenden Fotos seien zu den Akten zu erkennen.