3 schwerdeführer kann nicht darlegen, inwiefern die Staatsanwaltschaft das eingereichte Beweismittel unterdrückt bzw. vernichtet haben soll. In der Einstellungsverfügung nimmt die Staatsanwaltschaft ausdrücklich Bezug auf das Hausverbot und berücksichtigt dieses im Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen. Ein Unterdrücken oder gar Vernichten ist nicht ersichtlich. 3.5 Damit erweisen sich die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gehörs- und Verfahrensrechtsverletzungen als unbegründet.