Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht erkennbar. 3.4 Der Beschwerdeführer verweist in seiner Strafanzeige auf das Hausverbot, ohne es als Beweismittel einzureichen. Die Staatsanwaltschaft forderte den Beschwerdeführer zweimal auf, das behauptete Hausverbot schriftlich nachzureichen. Der Be-