b StPO von Bedeutung. Anders als der Beschwerdeführer meint, stellt die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, wonach sie beabsichtige, das Verfahren einzustellen, keinen solchen Nachteil dar, da es dem Beschwerdeführer offen steht, die abgelehnten Beweisanträge im Rahmen der Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung erneut zu themati-