1. Am 30. August 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. September 2018 sinngemäss Beschwerde ein und beantragte zusammengefasst die Weiterführung des Verfahrens sowie die Durchführung einer Befragung des Beschuldigten und dessen Ehefrau. Im Weiteren beantragte er die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Ehefrau des Beschuldigten sowie eine angemessene Parteientschädigung.