Dieses Verhalten ist sicherlich nicht korrekt und allenfalls unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten relevant. Es liegen aber zu wenig Beweise und Indizien für eine Absicht, sich aus diesem Geschäft zu bereichern, vor. Es gibt praktisch nur subjektive Beweismittel, aufgrund derer sich nicht klar eruieren lässt, was die Parteien vereinbart und gewollt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht den Beschuldigten 1 aufgrund einer solch dünnen Beweislage schuldig sprechen würde, ist deutlich geringer als ein Freispruch.