Er habe mit dem erhaltenen Betrag von CHF 9‘000.00 denn auch beabsichtigt, für die Beschwerdeführer wie besprochen einen Renault R4 zu erwerben. Regelmässig habe er Ausschau nach einem geeigneten Modell gehalten und daher die CHF 9‘000.00 ununterbrochen und separat in einem Portemonnaie in seinem Schlafzimmer aufbewahrt. Er sei stets ersatzfähig wie auch ersatzbereit gewesen und sei dies nach wie vor.