Solche Massnahmen wären vorliegend umso mehr angebracht gewesen, als das Fahrzeug im Kanton Bern mit Aargauer Kontrollschildern weiterveräussert worden sei. Ein Gericht würde unter diesen Umständen zum Ergebnis kommen, dass sich die Beschuldigten 2 und 3 weder korrekt noch straflos verhalten hätten. 3 Insgesamt würde aktuell eine hohe Wahrscheinlichkeit für strafbares Fehlverhalten der Beschuldigten vorliegen, weshalb die angefochtene Einstellungsverfügung aufzuheben sei.