2 wollte, wurde er darüber informiert, dass das Fahrzeug verkauft worden sei. Er hat es seither weder zurückerhalten, noch hat er eine Entschädigung dafür bekommen. 4. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, der Beschuldigte 1 habe den ihm anvertrauten Chevrolet ohne seine Zustimmung über den Beschuldigten 2 an den Beschuldigten 3 verkauft. Da der Fahrzeugausweis immer bei ihm, dem Beschwerdeführer, verblieben sei, hätten die Beschuldigten 2 und 3 die fehlende Verkaufsberechtigung des Beschuldigten 1 erkennen müssen.