Daraufhin ordnete der beigezogene Staatsanwalt – vorerst mündlich und am 8. Juni 2017 schriftlich – eine Urin- und Blutuntersuchung an. Hierzu wurde der Beschwerdeführer ins Spitalzentrum Biel gebracht (Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung: 21.35 Uhr). Gemäss forensisch-toxikologischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin vom 21. Juni 2017 ergab die Urinuntersuchung ein positives Ergebnis auf Cannabinoide. Aus dem Bluttest resultierte ferner ein Ergebnis von 1.8 µg/L THC, wobei aufgrund des Vertrauensbereichs zu Gunsten des Beschwerdeführers von 1.26 µg/L THC auszugehen ist.