3 positiv auf die Substanz THC (Zeitpunkt: 20.10 Uhr). Nach der Belehrung gemäss Berner Belehrungskarte BBK gab der Beschwerdeführer ausserdem an, vor drei Tagen, also am 4. Juni 2017, einen bis zwei Joints Marihuana geraucht zu haben. Ausserdem gab er zu, regelmässig zirka einmal im Monat Marihuana zu konsumieren. Daraufhin ordnete der beigezogene Staatsanwalt – vorerst mündlich und am 8. Juni 2017 schriftlich – eine Urin- und Blutuntersuchung an.