Der Konsum von Cannabis ist strafbar (Art. 19a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes [BetmG; SR 812.121]). Verboten ist zudem in jedem Fall das Führen eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss, unabhängig von der konsumierten Menge (Art. 2 Abs. 2 Bst. a und c der Verkehrsregelverordnung [VRV; SR 741.11]). Daran ändert nichts, dass das ASTRA in Art. 34 seiner Verordnung zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA; SR 741.013.1) Grenzwerte für den Nachweis von Drogen im Blut festgelegt hat, ab welchem ein Messresultat als positiv zu gelten hat (für THC: 1,5 µg/L).