3.2 Der Beschwerdeführer hält eine Kostenauflage trotz Nichtanhandnahme für unzulässig, mit der Begründung, dass der im Blut gemessene THC-Wert den vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) aufgestellten Grenzwert nicht erreicht habe. Er habe zugegeben, einen oder zwei Joints ungefähr drei Tage vor der Kontrolle konsumiert zu haben. Für diesen Konsum sei er mit Strafbefehl gebüsst worden. Im Strafbefehl werde aber fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Konsuma-