1. Am 5. Dezember 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand nicht an die Hand, unter Auferlage der Kosten für die Blut- und Urinanalyse von CHF 787.80 sowie die Gebühren von CHF 100.00 und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Genehmigung durch den Leitenden Staatsanwalt: 13. Dezember 2017). Mit Strafbefehl vom 13. Dezember 2017 wurde A.________ indessen wegen Konsums von Marihuana schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.