4 dann nicht notwendig, wenn der Angeklagte glaubhaft ein Geständnis […] ablegt. Ergeben sich neue Straftaten aus den Depositionen eines Zeugen vor Gericht und bestreitet der Angeklagte diese neuen Vorwürfe, könnten hier noch weitere Beweiserhebungen notwendig sein, welche zu einem Unterbruch des Verfahrens führen. Auch sollte ein derart gravierendes Delikt, welches plötzlich die Zuständigkeit des Gerichts in Frage stellen könnte, nicht in diesem einfachen Erweiterungsverfahren erledigt werden (STEPHENSON/ZALUNARDO-WALSER, a.a.O., N. 8 f. zu Art.