2 waltschaft von ihrer Parteirolle in die Rolle der Verfahrensleitung gewechselt – einzig aber in Bezug auf den neuen Tatvorwurf. Die Materialien zur StPO zeigten, dass die Verfahrensleitung bei einer Erweiterung der Anklage um neue Tatvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft liege. Dieser Bestimmung zufolge sei eine Erweiterung ausgeschlossen, wenn so das Verfahren über Gebühr erschwert werde. Eine Erschwerung über Gebühr liege vor, wenn die entdeckten Straftaten umfangreiche Beweismassnahmen erforderlich machten