Ihre Aussagen begründen aber auch den Verdacht, dass sie über das blosse Mitwissen hinaus eine aktive Rolle zumindest als Organisatorin der Drogenliefertermine innehatte. Anders lassen sich ihre unklaren und widersprüchlichen Aussagen im Laufe des Verfahrens kaum erklären. So wollte sie E.________ und F.________, mit denen sie nachweislich Kontakt hatte, vorerst nicht kennen, mochte sich dann aber doch erinnern. Auch verschwieg sie anfänglich die zweite Wohnung in Lengnau, obwohl sie ausdrücklich nach weiteren Wohnungen gefragt wurde und machte auch danach unverständliche Angaben dazu (Einvernahme vom 9. Juli 2018 Z. 93 ff.).