Gemäss GPS- Auswertung ist es an diesem Abend noch zu einem Treffen zwischen B.________ und F.________ gekommen (vgl. Einvernahme mit der Beschwerdeführerin vom 7. August 2018 Z. 187 ff.). Auch gegen F.________ läuft im Kanton Solothurn ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, da er in den Handel mit Kokain verwickelt sein soll. F.________ gab in seiner Einvernahme vom 20. August 2018 an, sein Lieferant sei B.________ gewesen. Er habe die Bestellungen immer direkt bei ihm per Telefon getätigt. Er bestätigte auch, dass die Beschwerdeführerin ihm einmal geschrieben habe, dabei sei es jedoch nicht um eine Drogenbestellung gegangen (S. 2 des Einvernahmeprotokolls).