7 thurn im Abfall von E.________ Verpackungsmaterial gefunden, in welchem seiner Grösse nach ca. 500 g Kokain Platz gehabt hätten und welches dem Material ähnelt, welches anlässlich der Hausdurchsuchung bei B.________ und der Beschwerdeführerin gefunden wurde. Im Kehricht befand sich zudem ein entsorgter Luftballon. In der Wohnung von B.________ und der Beschwerdeführerin wurden ebenfalls Ballone gefunden, und zwar auf der Fensterbank neben weiteren Drogenutensilien (Vorhalt der Einvernahme mit B.________ vom 3. Juli 2018, Z. 585 ff.)