sie angerufen habe, als sie in Serbien gewesen sei, und er ihre Nummer habe, weil B.________ E.________ von ihrem Telefon aus angerufen habe (Einvernahmeprotokoll vom 31. Mai 2018, Z. 368 ff.). Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 4. Juni 2018 sagte die Beschwerdeführerin im Widerspruch hierzu aus, B.________ habe ihr die Nummer des E.________ gegeben, da dieser Psychiater sei und B.________ noch einen Termin bei ihm wolle (Verhandlungsprotokoll vom 4. Juni 2018, S. 3, Z. 5 f.).