Es gäbe hier auch die kulturelle Komponente zu berücksichtigen: Der serbische Mann kümmere sich ums Geschäft, die serbische Frau sei Hausfrau und Mutter und werde nicht weiter über sein Tun informiert. Das Telefongespräch mit E.________ und die SMS-Konversation mit F.________ habe die Beschwerdeführerin einzig auf Geheiss von B.________ gemacht. Sie sei seinen Anweisungen gefolgt, ohne im Geringsten gewusst zu haben, um was es dabei gegangen sei. B.________ habe ein Doppelleben geführt, von dem sie nichts ge-