___ berufen würden, welche der Verteidigung und dem Zwangsmassnahmengericht gar nicht vorgelegen hätten. Akten, auf die sich ein Haftprüfungsentscheid förmlich stütze, seien der beschuldigten Person vorzulegen. Ansonsten dürften sie im Haftverfahren keine Beachtung finden. 4.2 Die Staatsanwaltschaft hat der Beschwerdeführerin am 24. September 2018 erweiterte Akteneinsicht gewährt und ihr Protokolle der Einvernahmen mit den genannten Personen sowie mit B.________ zugestellt. Diese Dokumente liess sie im Beschwerdeverfahren zu den Haftakten erkennen. 4.3 Gemäss Art.