am 17. September 2018 an die Beschwerdekammer in Strafsachen. Sie beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 5. September 2018 sei aufzuheben und sie sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter seien nebst der Haftentlassung geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen. Überdies sei der unterzeichnende Anwalt der Beschwerdeführerin auch im Beschwerdeverfahren als amtlicher Anwalt beizuordnen, dies alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Im daraufhin eröffneten Beschwerdeverfahren wurde Staatsanwältin D._____