Am 31. Mai 2018 wurden die beiden polizeilich angehalten und A.________ wurde mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 4. Juni 2018 für einen Monat in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde seither mehrmals verlängert, letztmals anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 5. September 2018. Die Dauer der Verlängerung beträgt drei Monate. Gegen diesen Entscheid gelangte A.________ am 17. September 2018 an die Beschwerdekammer in Strafsachen.