7 5. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 428 Abs. 1 StPO). 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.