730) ausreichend klar, dass Letzterer das Plädoyer anlässlich der kurz bevorstehenden Hauptverhandlung in der Form halten wird, wie es sich aus den dem Beschwerdeführer zugesandten Plädoyernotizen ergab. Überdies fand hierzu kurz vorher unstrittig ein telefonischer Kontakt statt (siehe pag. 730: Wie bereits telefonisch in Aussicht gestellt, lasse ich Ihnen […] die Vorbereitungen für die Hauptverhandlung […] zukommen. Ich bitte Sie höflich, das Plädoyer durchzulesen und allfällige Ergänzungen oder Bemerkungen bis Montag, 26. März 2018, mitzuteilen. […] Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.