_ nicht vor hat, die Thematik ADHS nicht in den Fall zu integrieren, war mir nicht bewusst mangels fehlender Auskunft zum Ablauf einer Hauptverhandlung. Wäre der Ablauf vorgängig besprochen worden, wäre mir dies bewusst geworden, jedoch, wie das Regionalgericht darstellt, gehöre dies nicht zum Umfang und Aufwand der Amtlichen Vertretung, da es der Ansicht ist, die Möglichkeit für mich im Vorfeld das Plädoyer zu lesen habe als "Extraservice" darstellt. Während der Hauptverhandlung, in den Pausen, habe ich das ADHS wiederholt einbezogen und habe schlussendlich gefragt ob ich das ADHS selber erwähnen darf, worauf Herr B.________ meinte, ich könne das machen.