___ nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft schreibt, für einen Wechsel der amtlichen Verteidigung könnte es einen objektiven Grund darstellen, hätte Herr B.________ es unterlassen, im Hinblick auf die erstinstanzliche Hauptverhandlung Anträge wegen meinem ADHS-Leidens zu stellen, obwohl ich ihn bereits im Spätsommer 2017 informiert habe. Ich habe Herrn B.________ im Spätsommer 2017 in einem Telefongespräch erklärt, dass ich mit ADHS diagnostiziert wurde und gefragt, ob man dies in die Verhandlung integrieren kann. Auch in einem weiteren telefonischen Gespräch