Erst nach Verlesen des Protokolls brachte er plötzlich (wahrscheinlich als neue Verteidigungsstrategie) vor, er leide an Erwach- senen-ADHS (pag. 673). Daraufhin beantragte der amtliche Verteidiger unverzüglich, es sei ein Arztbericht einzuholen (pag. 674). Dieser Ablauf deutet stark darauf hin, dass der amtliche Anwalt nicht – oder jedenfalls nicht in einer fassbaren Weise