Mit welcher Begründung Rechtsanwalt C.________ am Ende seiner Ausführungen nach unkommentierter Wiedergabe von Lehre und Rechtsprechung zu Art. 134 StPO schliesslich zum Ergebnis kommt, dass nach alledem festzuhalten sei, dass hier auch eine privat verteidigte Person den Wechsel – welcher nota bene trotz „günstiger Gelegenheit" mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden wäre – vornehmen würde, wurde in keiner Weise dargelegt. Zusammengefasst hat der Beschuldigte keine objektiven konkreten Hinweise vorgelegt, die in nachvollziehbarer Weise die geltend gemachte Störung des Vertrauensverhältnisses belegen würden.