Im Übrigen sei erwähnt, dass Rechtsanwalt B.________ nach Ansicht des Gerichts ein qualitativ hochwertiges Plädoyer gehalten hat, welches von fundierter und umfassender Vorbereitung zeugte. Der Vorwurf an Rechtsanwalt B.________, es sei nur darum gegangen eine milde Strafe zu erwirken und nicht einen Freispruch, wie es der Beschuldigte gewollt habe, steht in direktem Widerspruch zu den Anträgen der Verteidigung in der Hauptverhandlung. Es wurde ein Freispruch in allen Punkten sowie die Abweisung der Zivilklage beantragt. Mit welcher Begründung Rechtsanwalt C.