_ werde abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer – ohne anwaltliche Unterstützung – am 7. September 2018 Beschwerde und verlangte «eine Änderung dieses Entscheids, weil ich einen anderen Anwalt als meine Vertretung will». In ihrer Stellungnahme vom 21. September 2018 vertrat die Generalstaatsanwaltschaft ohne einen Antrag zu stellen die Auffassung, die Beschwerde sei unbegründet. Rechtsanwalt B.________ äusserte sich am 24. September 2018 zur Sache, ebenfalls ohne einen Antrag zu stellen. Das Regionalgericht stellte am 25. September 2018 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.