5.7 Ad zusätzlicher Strafantrag: Aus dem aktuellen Schlussbericht vom 5. September 2018 des Vollzugszentrums G.________ zeige sich gemäss dem Beschwerdeführer, dass ein Erfolg erreicht worden sei. Auch wenn nicht alle Probleme hätten gelöst werden können, so seien ihm doch Werkzeuge mitgegeben worden, die er einsetzen könne. Die JVA habe eigenmächtig die Diagnosen verschärft und habe ihn zusammengefasst als aggressiv, uneinsichtig und psychisch krank dargestellt. Durch die Restriktionen sei es ihm nicht möglich gewesen, das Gegenteil zu beweisen. Der aktuelle Abschlussbericht bestätige nun aber das Gegenteil.