Mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Oktober 2015 wurde die stationäre Massnahme per Ablaufdatum (24.11.2015) um drei Jahre verlängert. In der Folge verfügte die POM am 21. Juli 2016, dass A.________ per B. August 2016 zum weiteren Vollzug der Massnahme ins Vollzugszentrum G.________ eingewiesen werde. Gestützt auf den Entscheid des Regionalgericht Bern-Mittelland vom 22. Oktober 2015, mit welchem die Massnahme um drei Jahre verlängert worden sei, habe er bis maximal am 24. November 2018 in der genannten Massnahmensituation zu verbleiben.