Auch in dieser Hinsicht ist offenkundig kein Straftatbestand erfüllt. Die angefochtene Verfügung legt in zutreffender Weise dar was folgt: 5. Vorwurf der Missachtung richterlicher Anweisungen Unter dem Titel „Missachtung richterlicher Anweisung" macht A.________ geltend, beim Verlängerungsprozess hätte das Gericht festgestellt, dass drei Jahre Verlängerung ausreichen würden und 7 bald eine Platzierung in ein betreutes Wohnen stattfinden solle. Damit sei die JVA St. Johannsen nicht einverstanden gewesen.