Weiter sei er mehrfach zur Kastration gedrängt worden, obwohl bei ihm nachweislich eine Unterfunktion der Sexualität bestehe, und es sei ihm subtil eine mögliche Verwahrung resp. eine geschlossene Institution bei fehlender Kooperation angedroht worden. Eine Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB begeht, wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.