Nicht geschützt ist hingegen der gesellschaftliche Ruf, namentlich die berufliche Geltung. Grundsätzlich ist die Aussage jemand sei krank, nicht ehrverletzend, da eine Erkrankung, für die der Betroffene nicht verantwortlich ist, keine moralisch verwerfliche, den Ruf als ehrbarer Mensch herabsetzende Tatsache darstellt. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob insbesondere psychiatrische Ausdrücke wirklich oder nur scheinbar im medizinischen Sinne gebraucht worden sind.