Am 5. September 2018 habe er mit dem provisorischen Abschlussbericht zur Kenntnis genommen, dass die Vorwürfe, die Prozessverzögerung in der JVA seien aufgrund seiner Störungen hervorgerufen worden, nicht wahr seien. Es habe sich gezeigt, dass mit der richtigen Unterstützung der Therapieprozess in einer «realen Frist» umsetzbar gewesen wäre. Entsprechend wäre das Zweitgutachten positiver ausgefallen und eine Verlängerung weder nötig noch möglich gewesen. Auch in dieser Hinsicht ist offensichtlich kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar.