3 unterlässt, kommt allenfalls ein Amtsmissbrauch durch Unterlassen in Frage (BSK StGB- HEIMGARTNER, Art. 312 StGB, N 18 mit Hinweisen). Mit Urteil des Kreisgerichts Konolfingen vom 3. November 2010 sowie Urteil des Obergericht des Kantons Bern vom 11. August 2011 wurde A.________ wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und Pornographie zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitstrafe wurde zu Gunsten einer stationären, psychotherapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB aufgeschoben.