Die Diagnose sei stark zu seinen Gunsten revidiert worden. Die Verzögerung bringe enorme Nachteile bei der Wiedereingliederung mit sich. Es sei rufschädigend, dass lange Zeit ein schwerer Deliktsgrad und/oder schwere Persönlichkeitsprobleme angenommen worden seien. Am 31. August 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Mit Schreiben vom 11. September 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen die Nichtanhandnahme Beschwerde.