1. Am 22. April 2018 zeigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) die Justizvollzugsanstalt St. Johannsen (nachfolgend: JVA), unter anderem namentlich B.________, C.________ und D.________, wegen folgender Sachverhalte und Tatbestände an: Unterlassung des therapeutischen Prozesses gemäss Gutachten, Unterlassung der für die Resozialisierung notwendigen Schritte (z.B. Arbeitsvorbereitung, interne sowie externe Kurse und Weiterbildungen), üble Nachrede, Ehrverletzung, Verleumdung, Nötigung, Freiheitsberaubung sowie Missachtung richterlicher Anweisungen.