Indes rügt er sinngemäss eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch mangelhaftes Vorantreiben des Verfahrens. Bereits vor zwei Monaten sei die Untersuchung gegen ihn eröffnet worden und er sei observiert worden. Trotzdem könne die Staatsanwaltschaft keine konkreten Belastungen vorweisen und stütze sich vorwiegend auf Rapporte der Kantonspolizei ab, welche nicht aussagekräftig seien.