221 StPO). 5.2 Der Beschwerdeführer ist L.________(Land) Staatsangehöriger. Er hat eine Ehefrau sowie zwei kleine Kinder in L.________(Land) und wohnt mit diesen zusammen. Er befindet sich als angeblicher Tourist in der Schweiz und konnte nicht sagen, wie lange er sich noch in der Schweiz aufhalten will. Er verfügt weder über ein Domizil noch über Verwandte oder Bekannte in der Schweiz. Auch hat er keine Arbeitsstelle oder eine andere gesicherte Einkunft in der Schweiz. Mithin hat er keine Bindung zur Schweiz.