92 f. des Protokolls). Anlässlich der Hafteröffnung einen Tag später machte er demgegenüber geltend, sich erst seit zwei Tagen in der Schweiz aufzuhalten (vgl. Z. 37 f. des Protokolls). Nach Vorhalten und der Frage, ob er schon länger als die zwei Tage in der Schweiz sei, antwortete er, «ja und nein», ohne dies weiter zu begründen (vgl. Z. 129 ff. des Protokolls). Die Fragen, was er in der Schweiz mache, ob er in der Schweiz gearbeitet habe, wie lange er in der Schweiz bleiben wolle und mit wem er im Juli 2018 in der Schweiz gewesen sei, antwortete er mit «das sei privat» (vgl. Z. 44 f.; 47 f.; 57 f.; 60 f. des Protokolls).