Aus dem Berichtsrapport vom 13. August 2018 geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer, D.________ und eine weitere Person am 21. Juli 2018 bei der Ausreise mit dem Fahrzeug .________(Nr.) aus der Schweiz durch das Grenzwachtkorps kontrolliert wurden. Die Durchsuchung der Effekte ergab, dass sich in allen drei Rollkoffern, welche den vorgenannten Personen zugeordnet werden konnten, insbesondere hochwertige alkoholische Getränke, Elektro- und Elek-