Diese hätten indes keinen Diebstahl bemerkt oder aufgezeichnet. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die Diebstähle von den Polizisten beobachtet worden sind und keine Anhaltspunkte vorliegen, weshalb diese Feststellungen in Frage gestellt werden sollten. Weiter kommt hinzu, dass es sich bei den Einkaufsläden um Selbstbedienungsläden gehandelt hat, weshalb Diebstähle nicht ohne weiteres festgestellt werden können. Die Einkaufsläden sind zudem erfahrungsgemäss nicht in jedem Winkel videoüberwacht. Dass die Inhaber der Einkaufsläden keinen Diebstahl festgestellt haben, spricht demnach nicht gegen die Beobachtungen der Polizisten.